MITTELGROSSE WASSERKRAFTPROJEKTE IN EUROPA​

Climate Endowment Hydropower Fund

sustainability-3

Mittelgroße Wasserkraft Projekte

Hourglass

Reale Vermögenswerte mit langer Laufzeit (>80 Jahre)​

Wasserkraftwerke profitieren von einer sehr langen Betriebsdauer (> 80 Jahre) und stabilen Cashflows bei geringer Korrelation zu den Aktien- und Rentenmärkten.

Der Climate Endowment Hydropower Fund bietet einen einzigartigen Zugang zu einem diversifizierten Portfolio mittelgroßer europäischer Laufwasserkraftwerke. Der Fonds investiert in Brownfield-Anlagen mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung sowie in neue Wasserkraftwerke in Europa.

Wasserkraft ist eine hocheffiziente und ausgereifte Technologie mit einem unerschlossenen Markt, der bis 2030 weltweit jährlich um >2,5% wachsen wird (Quelle: IEA).

DER CLIMATE ENDOWMENT HYDROPOWER FUND HAT DAS ZIEL EINER JÄHRLICHEN REDUZIERUNG DES CO2 AUSSTOSSES VON MEHR ALS 630.000 TONNEN​

DIES ENTSPRICHT…​

CO₂ Emissionen von
136.000
PKW pro Jahr.​

CO₂ Emissionen von
0,2
Kohlekraftwerken pro Jahr.

Dem jährlich gebundenen CO₂ von
800.000
ha US-amerikanischen Waldflächen. ​

INVESTITONSAUSSCHUSS​

Dr. Gilbert Frizberg

Ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Verbund AG, dem zweitgrößten Wasserkraftbetreiber in Europa, mit einer installierten Leistung von über 15,1 GW. Inhaber und Geschäftsführer der F-Energies-Gruppe, die seit 1902 Wasserkraftwerke betreibt. Ehemaliger Abgeordneter und Sprecher für Energiegesetzgebung des österreichischen Parlaments.

Dr. Günther Rabensteiner

​​Ehemaliger COO und CTO bei der Verbund AG (Vorstandsmitglied), 42 Jahre Erfahrung im Bau und Management von mehr als 165 Wasserkraftwerken mit einer installierten Produktionskapazität von 25 GW / 65 TWh. Ehemaliger Vorsitzender des Börsenrats der EEX.

Markus Bodenmeier

30 Jahre erfolgreicher Serial Entrepreneur, HPI AG,, Mitgründer der AQAL AG, fokussiert auf UN SDG Ziele, privater Eigentümer von Anlagen für erneuerbare Energien

Frank Trauboth

> 20 Jahre Erfahrung in Green Tech, ehemaliges Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG und GLS Energy AG (GLS Bank), Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei Envisory, einer Finanzberatung mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.

UNSER ANGEBOT​

WEITREICHENDES NETZWERK IN DER INDUSTRIE, SOLIDE RENDITEN, BEGRENZTE DOWNSIDE, CO₂-REDUZIERUNG​

DUAL TARGET

Hohe Ziel-IRRs von 8% p.a. und positive Umwelteinflüsse, Investitionen konzentrierten sich auf langfristig niedrigere CO₂-Emissionen, bessere Netzzuverlässigkeit und Speicherlösungen als das durchschnittliche Kraftwerk.

INTERDISZIPLINÄRES, ERFAHRENES TEAM​

Einzigartiges Team aus Wasserkraft-Experten, bestehend aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Verbund AG und ein multidisziplinäres Team von Investmentprofis, Unternehmern und technischen Experten mit einem aktiven Netzwerk in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft (EIF, KfW, IFC, Club of Rome, YPO, WEF, Project Drawdown, PIK).

LANGLAUFENDE INFRASTRUKTURINVESTITIONEN​

Betriebslebensdauer von >80 Jahren; einzigartiges Geschäftsumfeld aufgrund begrenzter Anzahl geeigneter Standorte und langfristiger Stromabnahmeverträge.

BEGÜNSTIGT DURCH EU-KLIMAZIELE

EU-Klimaziele begünstigen den Ausbau zuverlässiger erneuerbarer Energien; Brownfield-Anlagen (Kapazitätserweiterungen) wirken sich positiv auf die Umwelt aus und erhalten behördliche Unterstützung.

POSITIVER KLIMA IMPACT

Die Produktion von Energie aus Wasserkraft erzeugt nur ~1% der CO₂-Emissionen, die bei der Energieerzeugung im durchschnittlichen Energieerzeugungsmix der Europäischen Union entstehen. Für jede Investition werden die externen Effekte und relevanten ESG-Faktoren aktiv überwacht.

NIEDRIGES RISIKO

Mindestens 50% werden in Brownfield-Analgen investiert, die keine Baurisiken aufweisen und ab dem 1. Tag einen stabilen Cash-Flow bieten; mindestens 50% der Werke in Skandinavien und der Europäischen Union; Greenfield-Investitionen nur, wenn Baugenehmigungen vorliegen.

SIE WOLLEN MEHR ERFAHREN?
KONTAKTIEREN SIE UNS!​

    Ich bestätige, dass ich ein professioneller Anleger gem. gemäß Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU und im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG?​